NEIN zu den gefährlichen Gesundheitsinitiativen!

Am 9. Juni entscheiden die Stimmberechtigten über die Prämien- und die Kostenbremse-Initiative. Die Initiativen zeigen zwar berechtigtes Interesse an, doch die vorgeschlagenen Lösungen sind untauglich. Die Prämien-Initiative führt zu einem Finanzierungsbedarf von bis zu 12 Mrd. Franken. Das ist doppelt so viel, wie die 13. AHV-Rente pro Jahr kostet. Die Kostenbremse-Initiative führt zur Zweiklassen-Medizin: Bürokraten entscheiden und Kranke müssen warten.

Deshalb: 2x NEIN zu den Gesundheitsinitiativen.

 

 

JA zum Stromgesetz und NEIN zur "Initiative für körperliche Unversehrtheit"

Das Stromgesetz stärkt die Versorgungssicherheit, macht uns weniger abhängig vom Ausland und ermöglicht den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien in Einklang mit Landschaft und Umwelt. 

Die Schweiz braucht mehr Strom. Nur mit inländischen, erneuerbaren Energien kann der Bedarf rasch gedeckt werden. Eine zuverlässige Stromproduktion ist wichtig für unsere Wirtschaft und Gesellschaft zum Stromgesetz.

Das Stromgesetz bringt keine neuen Abgaben. Die Stärkung der inländischen
Produktion sorgt dafür, dass teure Notfallmassnahmen ausbleiben und die
Konsumentinnen und Konsumenten vor grossen Preisschwankungen geschützt werden.

 

Deshalb: am 9. Juni JA zum Stromgesetz

 

Grundrecht ist bereits garantiertDas Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit ist schon heute als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert. Es schützt den menschlichen Körper vor Einwirkungen durch den Staat und darf nur aus sehr wichtigen Gründen und unter in der Verfassung festgelegten Bedingungen eingeschränkt werden.

Die Folgen sind unklar, denn die Initiative ist so allgemein
und unbestimmt formuliert, dass unklar ist, unter welchen Bedingungen
notwendige Eingriffe durch den Staat in die körperliche Unversehrtheit eines
Menschen noch möglich wären. Diese Unklarheit betrifft zahlreiche staatliche
Aufgaben, wie die Polizeiarbeit, den Strafvollzug oder das Asylwesen. Je nach
Umsetzung und Rechtsprechung könnte die Erfüllung zentraler Aufgaben durch
Bund, Kantone und Gemeinden erschwert werden.

Deshalb: am 9. Juni NEIN zur “Initiative für körperliche Unversehrtheit” 

Die Initiative löst keine Probleme im Gesundheitswesen, führt aber zu höheren Kosten für die Steuerzahler. Die Rechnung zahlt der Mittelstand. Die MWST müsste um ein Viertel auf 10,4 % steigen. Auch die kantonalen Steuern steigen, weil die Kantone ein Drittel der Prämienverbilligung leisten müssen. Darunter leiden auch das Gewerbe und die Wirtschaft.

Mit dem Gegenvorschlag werden die Kantone verpflichtet, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten. Die Kantone müssen festlegen, welchen Anteil der Prämie am verfügbaren Einkommen im Kanton höchstens ausmachen darf. Der Gegenvorschlag sieht eine Entlastung von rund 360 Mio. Franken pro Jahr vor, setzt auf Föderalismus und passende Lösungen für alle Kantone.

Die Kostenbremse-Initiative führt einen starren Kostendeckel ein. Das kommt einer Rationierung von Gesundheitsleistungen gleich. Grundversicherte werden ausgebremst und Kranke müssen auf Behandlung warten. Da die „Kostenbremse“ die Entwicklung der Gesundheitskosten an die Wirtschaftsentwicklung koppelt, macht sie die medizinische Behandlung von der Konjunktur abhängig. Das ist absurd!

Mit dem Gegenvorschlag werden klare Kosten- und Qualitätsziele für das maximale Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingeführt. Diese Ziele sind aber nicht einfach konjunkturabhängig, sondern werden nach der vorgängigen Anhörung aller Beteiligten, inkl. der Versicherten, festgelegt. Die Kostenentwicklung wird begrenzt, ohne eine Zweiklassen-Medizin einzuläuten.

1. Marco Baumann (FDP)

2. Franziska Bitzi (Mitte) 

3. Stefan Sägesser (GLP)

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